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Welche Versicherungen sind für Studenten wirklich wichtig?

16.07.2014

Wer mit dem Studium beginnt hat einiges zu organisieren. Der BAföG ist beantragt, die WG in der neuen Stadt gefunden, der Umzug gemeistert. Ein neues Leben beginnt! Nun stellt sich nur noch die Frage welche Versicherungen für Studenten absolut notwendig, welche sinnvoll und welche unnötig sind.

Versichert? – „Bin ich doch über meine Eltern“! Diese Frage lässt sich mit –Jein- beantworten. Wir zeigen auf, in welchen Fällen man über die Eltern versichert ist und in welchen Bereichen man sich selbst absichern muss.

DIE PFLICHT

Krankenversicherung

Jeder Student benötigt eine Krankenversicherung. Wenn die Eltern gesetzlich krankenversichert sind, ist man bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs bei den Eltern in der Familienversicherung kostenlos mitversichert. Sind die Eltern privat krankenversichert, kann man sich entscheiden ob man privat kostenpflichtig über die Eltern versichert bleiben möchte oder sich selbst über eine private Studentenversicherung absichert. Diese Variante ist in einigen Fällen günstiger als die private Krankenversicherung der Eltern.

Achtung Nebenjob! Wenn man sich während des Studiums etwas dazu verdient, entfällt die Mitversicherung über die Eltern in folgenden Fällen:
– monatliche Einkünfte von derzeit über 385 Euro
– einem 450 Euro Mini-Job
– einer regelmäßigen Wochenarbeitszeit von mehr als 20 Stunden

In diesem Fall muss man sich über das Arbeitsverhältnis pflicht- oder freiwillig krankenversichern!

Wer nach dem 25. Lebensjahr noch studiert muss sich selbst versichern. Dafür gibt es die gesetzliche Studentenversicherung, die bis zur Vollendung des 30. Lebensjahrs oder bis zum vollendeten 14. Semester gültig ist. Hier gilt ein einheitlicher Beitragssatz, der jährlich angepasst wird. Derzeit liegt der Beitrag bei 64,77 Euro zuzüglich der Pflegeversicherung deren Beitrag bei 13,73 Euro liegt.

WICHTIG UND SINNVOLL

Privathaftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist unerlässlich! Wer jemandem einen Schaden zufügt, haftet dafür unbegrenzt. Die private Haftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf. Dabei kann es sich um einen kleineren Sachschaden handeln, wenn man z.B. bei der letzten WG-Party bei Kommilitonen aus Versehen etwas kaputt gemacht hat, aber auch um sehr kostenintensive Schäden handeln. Beispielweise wenn man mit dem Fahrrad auf dem Weg zur Uni ist, in Gedanken schon bei der bevorstehenden Klausur und dabei den Fußgänger übersieht. Als Unfallverursacher ist man verpflichtet nicht nur für die gesamte Heilbehandlung aufzukommen, sondern auch für z.B. den Verdienstausfall und für evtl. Umbaukosten der Wohnung und des Autos. In welchen Fällen die Privathaftpflichtversicherung sonst noch leistet ist hier erklärt (…mehr).

Im Erststudium- oder der Erstausbildung ist man in der Regel über die Eltern mitversichert, sofern diese eine Privathaftpflichtversicherung haben. Mit Abschluss des Erststudiums oder einer vertraglich festgelegten Altersgrenze (von meist 25 Jahren) endet die Mitversicherung bei den Eltern. Dann sollte eine eigene Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Während des Studiums denken die meisten erst einmal an den künftigen Job, als an eine mögliche Berufsunfähigkeit. Auch der Gedanke „Brauche ich nicht – wenn ich nicht arbeiten kann, kommt doch der Staat für mich auf“ ist weit verbreitet. Dem ist leider nicht so.

Seit dem 01.01.2001 gibt es für alle die nach dem 02.01.1962 geboren sind keinen gesetzlichen Versicherungsschutz im Falle einer Berufsunfähigkeit und nur selten erhält man eine geringe Erwerbsminderungsrente. Der Unterschied zwischen einer Erwerbsminderung und einer Berufsunfähigkeit ist hier erklärt (…mehr).

Wer also während des Studiums schwer erkrankt oder einen Unfall erleidet und seinen gewünschten Beruf nicht ausüben kann, erhält von der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Es macht Sinn die Versicherung abzuschließen wenn man noch kerngesund ist, denn schon kleine Leiden verteuern den Vertrag oder führen zu einer Ablehnung. Wichtig ist, sich während der Studienzeit nicht zu hoch zu versichern! Es ist darauf zu achten, dass eine sogenannte Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung im Vertrag eingeschlossen ist. So kann die vereinbarte Monatsrente, nach Studienabschluss und mit Beginn eines hoffentlich gut bezahlten Jobs, erhöht werden.


Auslandsreisekrankenversicherung für das Auslandssemester

Wer sich für ein Auslandssemester entscheidet, benötigt zusätzlich zur heimischen Krankenversicherung einen passenden Schutz den Studienaufenthalt im Ausland. Die deutsche gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland nur für medizinisch notwendige Arzt- und Krankenhausbesuche solange man sich innerhalb der Europäischen Union aufhält. Die klassische Auslandsreisekrankenversicherung für den Urlaub greift nur, wenn man nicht länger als 6 Wochen am Stück im Jahr verreist. Aufgrund dessen sind diese Versicherungen erheblich günstiger als Krankenversicherungen für einen Studienaufenthalt. Auf welche Leistungen bei einer Auslandsreisekrankenversicherung für den Studienaufenthalt ein besonderes Augenmerk gelegt werden sollte und alles rund zum Thema Work & Travel lesen Sie hier (…mehr).


NICE TO HAVE

Unfallversicherung

Grundsätzlich sind Studierende über die Hochschule gesetzlich unfallversichert. Diese kommt allerdings nur bei Unfällen auf, die auf dem Hochschulgelände oder auf dem Weg zur Hochschule passieren. Adrenalinjunkies die sich in den Semesterferien beim paragliden, raften, tauchen, surfen oder Motocross fahren austoben, sollten sich mit dem Thema beschäftigen, da eine Unfallversicherung preislich gut tragbar ist.


Hausratversicherung

Hier kommt es darauf an wie wertvoll die Gegenstände in der Wohnung sind. Ist die Einbauküche neu, gerade ein neuer Echtholzparkettboden verlegt worden und der Fernseher gleicht eher der Größe einer Kinoleinwand? Und das 2.000 Euro teure Mountainbike steht im Keller? Dann sollte man wohl Wert auf eine Hausratversicherung legen. In manchen Fällen ist auch hier die Hausratversicherung der Eltern ausreichend. Es gilt aber unbedingt zu prüfen, ob diese Leistung im elterlichen Vertrag in ausreichender Höhe mitversichert ist.


UNNÖTIGE VERSICHERUNGEN

Auf folgende Versicherungen kann in der Studentenzeit erst einmal verzichtet werden:

– Rechtschutzversicherung
– Glasbruchversicherung
– Risikolebensversicherung
– Kranken- und Krankenhaustagegeld



Prüfen und Abwägen

Egal ob man über die Eltern versichert ist oder sich selbst absichern muss, einige Versicherungen sind unumgänglich. Am Ende muss der Versicherungsschutz effizient und sinnvoll gestaltet sein damit er auch ins Portemonnaie passt und noch genügend Geld für die schönen Dinge des Studentenlebens übrig ist.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Auslandsreisekrankenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Unfallversicherung
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