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Berufsunfähigkeitsversicherung: Jahrgang 1961 und älter? Glück gehabt!

26.03.2014

…denn deren berufliche Tätigkeit ist zumindest durch das Sozialsystem über die staatliche Erwerbsminderungsrente abgesichert. Doch warum ist das so und was müssen alle, die nach dem 02.01.1962 geboren wurden beachten?

Die eigene Arbeitskraft ist jedermanns wertvollstes Kapital. In jungen Jahren sieht man das als selbstverständlich, doch im Laufe des Berufslebens kann sich viel verändern. Finanziell schmerzhafte Folgen kann eine langwierige Erkrankung oder ein Unfall haben, wenn man dadurch seine berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. In Deutschland ist man durch die 6-wöchige Lohnfortzahlung und das Krankengeld zunächst recht ordentlich abgesichert. Doch der Bandscheibenvorfall oder ein Burnout ist meist nicht nach sechs Wochen kuriert und man wird mit Begriffen wie Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit konfrontiert.



Erwerbsminderung vs. Berufsunfähigkeit – Was ist eigentlich der Unterschied?



Erwerbsminderung

Die Erwerbsminderungsrente ist eine finanzielle Leistung der Deutschen Rentenversicherung und gilt für Berufstätige, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Das Datum 02.01.1962 spielt hier eine entscheidende Rolle, da alle später geborenen keinen Berufsschutz mehr genießen. Zu beachten ist, dass der Staat nicht den derzeitig ausgeübten Beruf absichert, sondern die Erwerbsfähigkeit. Bedeutet, dass der Staat keine Rücksicht auf die persönliche gesellschaftliche Stellung nimmt. Bevor staatliche Leistungen gezahlt werden, kann man auf jede zumutbare Tätigkeit verwiesen werden. Wer also vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit als Arzt, Ingenieur oder Abteilungsleiter tätig war, kann aber eventuell noch eine andere zumutbare Tätigkeit ausüben. Konkret wird in voller und halber Erwerbsminderungsrente unterschieden. Eine volle Rente erhält derjenige, der zwischen 0 und 3 Stunden in irgendeinem Beruf arbeitsfähig ist. Allerdings liegt die Rentenhöhe im Durchschnitt nur zwischen ca. 30-35% des letzten Bruttoeinkommens und ist somit meist unzureichend. Die halbe Erwerbsminderungsrente setzt eine Arbeitsfähigkeit bis zu 6 Stunden voraus und folglich liegt die Rente zwischen ca. 15-18% des letzten Bruttoeinkommens.



Berufsunfähigkeit

Von einer Berufsunfähigkeit spricht man im wahrsten Sinne des Wortes, wenn man seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr voll ausüben kann. Meist liegt die Ursache für eine Berufsunfähigkeit in einer Krankheit. Statistiken zeigen, dass nur circa 10% aufgrund eines Unfalls nicht mehr berufsfähig sind. Auch hier spielt das Datum 02.01.1962 eine entscheidende Rolle. Alle, die nach diesem Datum geboren sind, sind für sich selbst verantwortlich. Um auch nach der 6-wöchigen Lohnfortzahlung weiterhin den Lebensunterhalt bestreiten zu können ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sehr individuell und versichert die zuletzt ausgeübte Tätigkeit. Somit ist im Unterschied zur Erwerbsminderung eine Tätigkeit als Ingenieur, Arzt oder Abteilungsleiter versichert. Variabel ist auch die versicherte monatliche Rente. Diese legt man anfangs individuell auf die eigene Einkommenssituation entsprechend fest. In der Regel gilt man als berufsunfähig, wenn man nicht mehr in der Lage ist auf Dauer zu 50% seinen Beruf auszuüben.



Fazit

Der Unterschied zwischen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist immens und wird oftmals unterschätzt. Man sollte nicht ausschließlich auf staatliche Unterstützung setzen, sondern sich selbst gegenüber Verantwortung zeigen. Gerade in jungen Jahren ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung preiswert, da das Risiko erst mit zunehmendem Alter steigt. Doch Augen auf bei der Tarifwahl. Nicht jedes günstig erscheinende Angebot ist passend. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine lebensbegleitende Vorsorge dar und bedarf genau aus diesem Grund einer intensiven Beachtung und Prüfung.


Kategorie: Versicherung • Schlagworte: Berufsunfähigkeitsversicherung, Erwerbsminderungsrente
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